Jeder kennt sie und viele verlassen sich auf sie: Google-Bewertungen. Sie sind eine wichtige Informationsquelle für potenzielle Kunden und können für Unternehmer ein echter Segen oder eine Belastung sein. Aber was ist beim Schreiben von Google-Bewertungen erlaubt und was nicht?
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Richtlinien und erlaubte Inhalte von Google-Bewertungen.
Wer darf eine Google-Bewertung abgeben?
Um eine Bewertung auf Google abzugeben, benötigen Nutzer ein Google-Konto. Nur mit einem solchen Konto kann man über Google Maps Rezensionen schreiben. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie als Unternehmer wissen sollten:
Voraussetzungen:
- Man muss ein Google-Konto besitzen.
- Das Mindestalter für die Verwaltung eines Google-Kontos beträgt 16 Jahre.
- Die Bewertungen sind nicht anonym; der Name des Nutzers wird angezeigt.
Wer darf bewertet werden?
Eine Google-Bewertung ist nur dann zulässig, wenn der Bewertende tatsächlich Kontakt mit Ihrem Unternehmen hatte. Das bedeutet, dass die Person Ihr Geschäft besucht oder Ihre Dienstleistungen in Anspruch genommen haben muss. Es reicht also nicht, nur einmal vorbeigeschaut zu haben, ohne mit jemandem gesprochen oder tatsächlich eine Dienstleistung genutzt zu haben.
Welche Bewertungen sind auf Google verboten?
Es gibt klare Richtlinien, was in Google-Bewertungen erlaubt ist und was nicht. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Unzulässige Inhalte:
- Bewertungen ohne tatsächliche Erfahrungen mit dem Unternehmen.
- Fake-Inhalte oder gefälschte Bewertungen.
- Bewertungen ohne Themenbezug.
- Beleidigungen und Verleumdungen.
- Persönliche, intime oder vertrauliche Informationen.
- Obszöne und vulgäre Sprache.
- Terroristische Inhalte oder Hassreden.
- Bewertungen von ehemaligen oder aktuellen Angestellten.
- Illegale, gefährliche oder gewaltverherrlichende Inhalte.
- Spam oder Eigenwerbung.
Rechtswidrige Bewertungen
Zusätzlich zu den Richtlinien von Google gibt es auch juristische Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen. Rechtswidrige Inhalte umfassen unter anderem:
Rechtswidrige Inhalte:
- Unwahre Tatsachenbehauptungen.
- Schmähkritik.
- Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede.
- Behauptung eines nicht vorhandenen Kundenkontakts.
Gegen unzulässige Google-Bewertungen vorgehen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie als Unternehmen gegen unzulässige Google-Bewertungen vorgehen können:
Schritte zur Löschung einer Bewertung:
- Machen Sie einen Screenshot von der Bewertung.
- Wenden Sie sich an eine auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei.
- Überlassen Sie die Löschung der negativen Bewertung Ihrem Anwalt.
Durch juristische Unterstützung wird Ihre Anfrage direkt von Googles Rechtsabteilung bearbeitet. Eine lückenlose Beweislage sowie eine klare Darstellung der Rechtslage führen dazu, dass Ihre negativen Google-Bewertungen schnell gelöscht werden und Ihr Image geschützt bleibt.
Fazit
Google-Bewertungen sind ein mächtiges Instrument im Online-Marketing, aber sie müssen korrekt und fair sein. Nur diejenigen, die Ihr Unternehmen tatsächlich besucht haben, dürfen Bewertungen abgeben. Achten Sie darauf, unzulässige und rechtswidrige Inhalte zu melden und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihr Unternehmensimage zu schützen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Löschung unzulässiger Google-Bewertungen benötigen, zögern Sie nicht, den Löschomat zu erwerben. Eine schnelle Reaktion kann den Schaden an Ihrem Ruf minimieren und die Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens wahren.