Was ist Schmähkritik?

Stell dir vor: Du checkst morgens deine Google-Bewertungen und da steht plötzlich „Dieser Laden ist der letzte Dreck, der Inhaber ein Betrüger!“ Eine Sterne-Bewertung, kein konkreter Vorwurf, einfach nur Beleidigung pur. Dein Magen zieht sich zusammen, dein Blutdruck steigt. Das kennen leider viel zu viele Unternehmer.

Die gute Nachricht: Solche Bewertungen musst du nicht einfach hinnehmen! Wenn eine Bewertung die Grenze zur Schmähkritik überschreitet, tritt die Meinungsfreiheit zurück und du hast einen Löschungsanspruch. Schmähkritik ist übrigens kein eigenständiger Straftatbestand, sondern ein Begriff, den das Bundesverfassungsgericht und der BGH entwickelt haben. Und genau hier wird es spannend.

In diesem Artikel erkläre ich dir ganz genau, was Schmähkritik eigentlich ist, wie du sie von zulässiger (auch scharfer!) Kritik unterscheidest und was du konkret dagegen unternehmen kannst. Mit echten Urteilen, praktischen Beispielen und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung. Also, lass uns loslegen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Schmähkritik liegt vor, wenn eine Äußerung nicht mehr der Auseinandersetzung in der Sache dient, sondern nur noch die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.
  • Bei Schmähkritik tritt der Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) von vornherein zurück. Das heißt: Du hast einen Löschungsanspruch!
  • Strafrechtlich kann Schmähkritik als Beleidigung (§ 185 StGB) verfolgt werden, bei öffentlicher Begehung drohen bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Zivilrechtlich kannst du Unterlassung und unter Umständen auch Schadensersatz verlangen.
  • Wichtig: Das BVerfG legt „strenge Maßstäbe“ an die Einordnung als Schmähkritik an. Nicht jede fiese Bewertung ist automatisch Schmähkritik!

Definition: Was genau ist Schmähkritik?

Schmähkritik ist kein Gesetz, das irgendwo im Strafgesetzbuch steht. Der Begriff wurde vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesgerichtshof im Laufe der Jahre entwickelt und präzisiert. Klingt erstmal abstrakt, aber im Kern ist es eigentlich ganz simpel.

Schmähkritik liegt vor, wenn eine Äußerung:

  • Keinen Sachbezug mehr hat (es geht nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache)
  • Primär der Diffamierung und Herabsetzung einer Person dient
  • Pauschal beleidigend ist, ohne konkreten Bezug zu einem Vorgang

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14.06.2019 (Aktenzeichen: 1 BvR 2433/17) klargestellt, dass an die Einordnung als Schmähkritik „strenge Maßstäbe“ anzulegen sind. Warum? Weil die Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist. Auch scharfe, überspitzte oder polemische Kritik ist grundsätzlich erlaubt. Erst wenn die Diffamierung der Person völlig im Vordergrund steht, kippt das Ganze.

Ich sag es mal so: Schmähkritik ist wie ein verbaler Tiefschlag unter die Gürtellinie, bei dem es dem Verfasser gar nicht mehr darum geht, irgendetwas Sachliches zu kritisieren. Er will einfach nur verletzen und fertigmachen. Das ist der Unterschied.

Rechtliche Folgen:

Strafrechtlich fällt Schmähkritik unter § 185 StGB (Beleidigung). Bei öffentlicher Begehung, also zum Beispiel in einer Google-Bewertung, drohen bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe. In der Praxis sind es meistens Geldstrafen, aber trotzdem: Das ist kein Kavaliersdelikt!

Zivilrechtlich hast du einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB. Das heißt, du kannst verlangen, dass die Äußerung gelöscht und nicht wiederholt wird. Und unter bestimmten Umständen gibt es sogar Schadensersatz oder Schmerzensgeld obendrauf.

Abgrenzung: Meinungsäußerung vs. Tatsachenbehauptung vs. Schmähkritik

Jetzt wird es ein bisschen juristisch, aber ich verspreche dir, es lohnt sich! Denn die Unterscheidung zwischen diesen drei Kategorien entscheidet darüber, ob du gegen eine Bewertung vorgehen kannst oder nicht.

Kategorie Merkmal Schutz durch Art. 5 GG
Meinungsäußerung Subjektives Werturteil, nicht beweisbar Grundsätzlich geschützt (auch scharfe Kritik!)
Tatsachenbehauptung Beweisbar wahr oder falsch Nur bei wahren Tatsachen geschützt
Schmähkritik Reine Diffamierung ohne Sachbezug Kein Schutz!

Was bedeutet das praktisch?

Eine Meinungsäußerung wie „Der Service war miserabel“ ist geschützt, auch wenn sie hart formuliert ist. Es ist eine subjektive Einschätzung, die der Bewerter so empfunden hat. Du magst das ungerecht finden, aber dagegen kannst du erstmal nichts machen.

Eine Tatsachenbehauptung wie „Der Handwerker hat mir 500 € zu viel berechnet“ ist nur dann geschützt, wenn sie wahr ist. Ist sie nachweislich falsch, hast du einen Löschungsanspruch.

Schmähkritik wie „Der Typ ist ein krimineller Abzocker“ ohne jeden Sachbezug ist gar nicht geschützt. Hier kannst du direkt aktiv werden.

Das Tückische: In der Praxis vermischen sich diese Kategorien oft. Eine Bewertung kann sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen enthalten. Da muss man genau hinschauen, was sich löschen lässt und was nicht.

Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung – wo liegt der Unterschied?

Jetzt fragst du dich vielleicht: Moment mal, was ist eigentlich der Unterschied zwischen all diesen Begriffen? Gute Frage! Lass mich das kurz aufdröseln.

Delikt Art der Äußerung Gegenüber wem Wahrheitsgehalt Max. Strafe
§ 185 Beleidigung Werturteil (Meinung) Gegenüber dem Betroffenen oder Dritten Nicht beweisbar 1-2 Jahre
§ 186 Üble Nachrede Tatsachenbehauptung Gegenüber Dritten Nicht beweisbar wahr 1-2 Jahre
§ 187 Verleumdung Tatsachenbehauptung Gegenüber Dritten Wissentlich unwahr 2-5 Jahre

Schmähkritik ist die Extremform der Beleidigung. Sie fällt unter § 185 StGB, aber eben in ihrer schärfsten Ausprägung. Bei öffentlicher Begehung (und eine Google-Bewertung ist öffentlich!) erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu 2 Jahre.

Praxisbeispiele bei Google-Bewertungen:

  • Beleidigung (§ 185): „Der Inhaber ist ein arrogantes A***loch“ – reines Werturteil ohne Sachbezug
  • Üble Nachrede (§ 186): „Der Zahnarzt hat bei mir eine Behandlung abgerechnet, die nie stattfand“ – Tatsachenbehauptung, die der Bewerter nicht beweisen kann
  • Verleumdung (§ 187): Dieselbe Behauptung, obwohl der Bewerter genau weiß, dass sie falsch ist

Der Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung liegt also im Kopf des Täters: Bei Verleumdung weiß er, dass er lügt. Das ist natürlich schwer zu beweisen, aber wenn es gelingt, drohen empfindlichere Strafen.

Konkrete Beispiele: Was IST Schmähkritik und was NICHT

Theorie ist gut und schön, aber du willst natürlich wissen: Wie sieht Schmähkritik in der Praxis aus? Hier kommen echte Beispiele aus der Rechtsprechung und dem Bewertungsalltag.

Das IST Schmähkritik:

  • „Dieser Arzt ist ein Betrüger und Scharlatan“ – ohne jede inhaltliche Kritik an einer Behandlung. Hier geht es nur noch um Diffamierung.
  • Zahnarzt als „unfähig“ und „geldgierig“ – Das OLG Dresden hat in einem Urteil vom 15.03.2018 entschieden, dass diese pauschalen Vorwürfe Schmähkritik darstellen, weil sie ohne jeden konkreten Sachbezug erfolgten.
  • Reine Schimpftiraden: „Der größte Vollidiot, den ich je getroffen habe. Finger weg von diesem Verbrecher!“ – Keine Auseinandersetzung in der Sache, nur Beleidigung.

Das ist KEINE Schmähkritik:

  • „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ – Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.09.2022 entschieden, dass dies keine Schmähkritik ist. Warum? Weil es einen Sachbezug gibt (die Versandkosten) und „Wucher“ eine zulässige überspitzte Meinungsäußerung ist.
  • „Der Anwalt ist nicht besonders fähig“ – Das OLG Bamberg hat klargestellt, dass solche Einschätzungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, auch wenn sie wehtun.
  • „Der Service war unter aller Sau“ – Derbe Meinungsäußerung mit Sachbezug. Zulässig!
  • „Würde ich nie wieder hingehen, totale Zeitverschwendung“ – Subjektives Urteil, geschützt.

Grenzfälle:

1-Stern-Bewertungen ohne Text: Ein spannendes Thema! Das LG Hamburg hat am 12.01.2018 entschieden, dass Google eine 1-Stern-Bewertung ohne Text löschen muss, wenn nachweislich kein Kundenkontakt bestand. Die bloße Vergabe eines schlechten Sterns ohne jede Begründung kann also rechtswidrig sein, aber nicht wegen Schmähkritik, sondern wegen fehlender Tatsachengrundlage.

Bewertungen von Mitbewerbern: Das OLG Köln hat am 23.12.2022 entschieden, dass eine 1-Stern-Bewertung durch einen Mitbewerber wettbewerbswidrig ist. Hier greift zusätzlich das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb).

Wichtige Urteile zu Schmähkritik bei Online-Bewertungen

Wenn du gegen eine Bewertung vorgehen willst, ist es Gold wert, die aktuelle Rechtsprechung zu kennen. Hier die wichtigsten Entscheidungen, die du kennen solltest.

BVerfG, 14.06.2019 (1 BvR 2433/17): Strenge Maßstäbe

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass an die Einordnung als Schmähkritik „strenge Maßstäbe“ anzulegen sind. Nicht jede überzogene oder ausfallende Kritik ist automatisch Schmähkritik. Es muss wirklich die Diffamierung völlig im Vordergrund stehen. Das ist eine hohe Hürde, aber wenn sie genommen ist, hast du einen klaren Anspruch.

BGH, 28.09.2022: „Versandkosten Wucher“

Ein Klassiker! Der BGH entschied, dass die Bezeichnung von Versandkosten als „Wucher“ keine Schmähkritik darstellt. Es liegt ein Sachbezug vor (die konkreten Versandkosten) und die Aussage ist als überspitzte Meinungsäußerung zu werten. Das zeigt: Auch harte Kritik ist oft noch zulässig.

BGH, 09.08.2022: Bewertungsportale müssen prüfen

Der BGH hat entschieden, dass Bewertungsportale wie Google bei konkreten Hinweisen darauf, dass keine Kundenbeziehung bestand, prüfen müssen. Wenn du also nachweisen kannst, dass der Bewerter nie bei dir Kunde war, muss Google aktiv werden.

OLG Dresden, 15.03.2018: Zahnarzt „unfähig/geldgierig“

In diesem Fall wurde Schmähkritik bejaht. Die pauschalen Vorwürfe „unfähig“ und „geldgierig“ ohne jeden konkreten Behandlungsbezug wurden als reine Diffamierung gewertet. Der Zahnarzt bekam Recht.

OLG Köln, 23.12.2022: 1-Stern durch Mitbewerber

Ein Mitbewerber hatte eine 1-Stern-Bewertung hinterlassen. Das OLG Köln entschied: Das ist wettbewerbswidrig! Hier kommt zusätzlich zum Persönlichkeitsrecht auch das Wettbewerbsrecht ins Spiel.

LG Hamburg, 12.01.2018: 1-Stern ohne Text bei fehlendem Kundenkontakt

Google wurde verpflichtet, eine 1-Stern-Bewertung ohne Text zu löschen, weil der Bewerter nachweislich nie Kunde war. Die Bewertung hatte keine Tatsachengrundlage.

Checkliste: Ist meine negative Bewertung Schmähkritik?

Du hast eine fiese Bewertung bekommen und fragst dich, ob das Schmähkritik ist? Mit dieser Checkliste kannst du es selbst einschätzen. Zähle einfach die Punkte zusammen.

8-Punkte-Checkliste

  1. Fehlt jeder konkrete Sachbezug (z. B. keine Erwähnung einer Dienstleistung, eines Produkts oder Vorgangs)?
  2. Werden nur Schimpfwörter oder pauschale Beleidigungen verwendet?
  3. Steht die Herabsetzung deiner Person/Firma völlig im Vordergrund?
  4. Ist keine inhaltliche Auseinandersetzung erkennbar?
  5. Werden Begriffe wie „Betrüger“, „Verbrecher“, „Abzocker“ ohne Begründung verwendet?
  6. Gibt es Anhaltspunkte, dass der Verfasser nie Kunde war?
  7. Ist die Bewertung anonym und lässt sich der Verfasser nicht ermitteln?
  8. Wurde die Bewertung möglicherweise von einem Mitbewerber verfasst?

Auswertung:

  • 0-1 Punkte: Wahrscheinlich zulässige (wenn auch unangenehme) Kritik. Hier wird es schwer, die Bewertung zu löschen.
  • 2-3 Punkte: Grenzfall! Eine anwaltliche Prüfung kann sich lohnen.
  • 4 oder mehr Punkte: Schmähkritik ist wahrscheinlich! Du solltest aktiv werden.

Bedenke: Das ist nur eine erste Orientierung. Im Einzelfall kann die juristische Bewertung anders ausfallen. Wenn du unsicher bist, lass die Bewertung professionell prüfen.

Was tun gegen Schmähkritik? Schritt-für-Schritt Anleitung

Okay, du hast festgestellt, dass die Bewertung wahrscheinlich Schmähkritik ist. Und jetzt? Hier kommt dein Fahrplan.

Schritt 1: Beweissicherung

Das Erste, was du tun solltest: Screenshot machen! Und zwar vom gesamten Bewertungsprofil des Verfassers, nicht nur von der einzelnen Bewertung. Dokumentiere das Datum, die Uhrzeit und wenn möglich auch das Profil des Bewerters. Das brauchst du später als Beweis. Glaub mir, nichts ist ärgerlicher, als wenn die Bewertung plötzlich verschwindet und du keinen Nachweis hast.

Schritt 2: Rechtliche Prüfung

Analysiere die Bewertung genau. Ist es eine Meinungsäußerung, eine Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik? Liegt ein Sachbezug vor? Hat der Bewerter überhaupt je bei dir gekauft oder war er Kunde? Diese Fragen solltest du beantworten können, bevor du weiter vorgehst.

Schritt 3: Meldung bei Google

Google hat einen Meldemechanismus für rechtswidrige Bewertungen. Du kannst die Bewertung direkt in deinem Google-Unternehmensprofil melden. Sei dabei so konkret wie möglich und erkläre, warum die Bewertung gegen die Richtlinien verstößt. Ehrlich gesagt: Die Erfolgsquote ist hier nicht berauschend, aber es ist ein erster Schritt.

Schritt 4: Anwaltliches Schreiben an Google

Wenn die einfache Meldung nicht reicht, wird es Zeit für die schweren Geschütze. Ein anwaltliches Schreiben an Google hat eine deutlich höhere Erfolgsquote. Nach meiner Erfahrung werden etwa 90 % der berechtigten Löschungsanfragen positiv beschieden, wenn sie anwaltlich formuliert sind. Google hat einen designierten Ansprechpartner für rechtliche Anfragen.

Schritt 5: Abmahnung des Verfassers

Wenn du den Verfasser identifizieren kannst, ist eine Abmahnung oft der schnellste Weg. Der Verfasser wird aufgefordert, die Bewertung zu löschen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Viele Leute knicken hier ein, weil sie keine Lust auf einen Rechtsstreit haben.

Schritt 6: Gerichtliches Vorgehen

Wenn alles nichts hilft, bleibt der Gang zum Gericht. Du kannst eine einstweilige Verfügung beantragen oder regulär auf Unterlassung klagen. Das kostet Geld und Zeit, aber bei schwerwiegenden Fällen ist es manchmal der einzige Weg.

Schritt 7: Strafanzeige

Bei klarer Schmähkritik hast du auch die Möglichkeit, Strafanzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB) oder übler Nachrede (§ 186 StGB) zu stellen. Das hat nicht nur eine abschreckende Wirkung, sondern kann auch bei der Identifizierung anonymer Verfasser helfen, weil die Staatsanwaltschaft Ermittlungsmöglichkeiten hat, die dir als Privatperson verschlossen bleiben.

Tipp: Mit dem Löschomat kannst du rechtswidrige Bewertungen schnell und unkompliziert melden. Wir prüfen deine Bewertung, setzen uns mit Google in Verbindung und kümmern uns um die Löschung. Ohne dass du dich selbst durch den juristischen Dschungel kämpfen musst!

Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Schmähkritik

Kannst du für eine Schmähbewertung eigentlich Geld bekommen? Kurze Antwort: Ja, das geht! Aber es ist nicht ganz einfach.

Schmerzensgeld: Das LG Berlin hat in einem Fall Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 € zugesprochen. Das war ein besonders krasser Fall mit massiven persönlichen Angriffen, aber es zeigt: Gerichte nehmen Schmähkritik ernst. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Beleidigung, der Verbreitung und der Beharrlichkeit des Täters ab.

Anwaltskosten: Die Kosten für ein anwaltliches Schreiben oder eine Abmahnung kannst du grundsätzlich vom Verfasser ersetzt verlangen. Bei einem Gegenstandswert von 10.000 € (was bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen üblich ist) liegen die Anwaltskosten bei etwa 973 €. Diese Kosten musst du zunächst vorschießen, bekommst sie aber vom Schädiger erstattet.

Haftung von Google: Google haftet als sogenannter „Störer“. Das heißt: Sobald Google von einer rechtswidrigen Bewertung Kenntnis erlangt und nicht löscht, kann auch Google in Anspruch genommen werden. In der Praxis bedeutet das: Wenn du Google nachweislich und korrekt auf eine Schmähkritik hingewiesen hast und Google trotzdem nicht handelt, kannst du auch gegen Google vorgehen.

FAQ: Die häufigsten Fragen zu Schmähkritik

Ist jede Beleidigung automatisch Schmähkritik?

Nein! Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Schmähkritik ist die Extremform der Beleidigung, bei der die Diffamierung völlig im Vordergrund steht. Eine Beleidigung mit Sachbezug (z. B. „Dieser unfähige Handwerker hat meine Wand ruiniert“) ist zwar auch unschön, aber oft keine Schmähkritik. Das BVerfG legt strenge Maßstäbe an.

Kann ich eine Bewertung auch ohne Anwalt löschen lassen?

Grundsätzlich ja. Du kannst Bewertungen direkt bei Google melden. Die Erfolgsquote ist allerdings deutlich geringer als bei anwaltlich formulierten Anfragen. Wenn du Zeit und Nerven sparen willst, lohnt sich professionelle Unterstützung. Mit dem Löschomat geht das übrigens ganz unkompliziert.

Was kostet es, gegen Schmähkritik vorzugehen?

Das hängt vom Vorgehen ab. Eine einfache Meldung bei Google kostet nichts. Ein anwaltliches Schreiben liegt bei etwa 300-500 €. Ein Gerichtsverfahren kann mehrere Tausend Euro kosten. Die gute Nachricht: Diese Kosten kannst du dir vom Schädiger erstatten lassen, wenn du gewinnst.

Wie lange dauert es, bis eine Bewertung gelöscht wird?

Bei einer direkten Meldung bei Google kann es Tage bis Wochen dauern, oft ohne Erfolg. Bei einem anwaltlichen Schreiben rechne mit 2-4 Wochen. Ein Gerichtsverfahren kann mehrere Monate dauern, eine einstweilige Verfügung ist aber oft binnen weniger Tage möglich.

Kann ich auch anonym bleiben, wenn ich gegen Schmähkritik vorgehe?

Bei einer Meldung an Google ja. Bei einem gerichtlichen Vorgehen wird es schwieriger, da Gerichtsverfahren grundsätzlich öffentlich sind. Allerdings kannst du unter Umständen Eilverfahren nutzen oder außergerichtliche Einigungen anstreben, bei denen weniger Öffentlichkeit entsteht.

Was passiert, wenn der Verfasser die Bewertung löscht, bevor ich vorgehen kann?

Dann ist die Sache erstmal erledigt, zumindest was die Löschung angeht. Du kannst aber trotzdem eine Unterlassungserklärung fordern und unter Umständen Schadensersatz für die Zeit verlangen, in der die Bewertung online war. Deshalb ist die Beweissicherung am Anfang so wichtig!

Gilt das auch für Bewertungen auf anderen Plattformen wie Yelp oder Kununu?

Ja! Die rechtlichen Grundsätze zur Schmähkritik gelten plattformunabhängig. Ob Google, Yelp, Kununu, TripAdvisor oder Facebook – überall gelten die gleichen Maßstäbe. Nur die Kontaktwege und Meldemechanismen unterscheiden sich.

Du hast eine unfaire Bewertung bekommen?

Mit dem Löschomat kannst du rechtswidrige Google-Bewertungen schnell und unkompliziert löschen lassen. Wir prüfen deinen Fall, übernehmen die Kommunikation mit Google und setzen dein Recht durch.

Jetzt Bewertung prüfen lassen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge