Eine einzige unfaire Google-Bewertung kann Ihr Unternehmen Tausende Euro an entgangenem Umsatz kosten. Studien zeigen: 94 % der Verbraucher meiden ein Unternehmen nach negativen Online-Bewertungen. Wenn diese Bewertungen dann auch noch unwahr, beleidigend oder schlicht gefälscht sind, wird aus einem Ärgernis schnell eine existenzielle Bedrohung.
Die gute Nachricht: Sie müssen rechtswidrige Google-Bewertungen nicht einfach hinnehmen. Google bietet Mechanismen, um Bewertungen zu melden, die gegen die Richtlinien verstoßen. Und das deutsche Recht gibt Ihnen als Unternehmer starke Werkzeuge an die Hand, um gegen falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Fake-Bewertungen vorzugehen.
In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie eine Google Bewertung melden, welche Bewertungen tatsächlich entfernt werden können und was Sie tun, wenn Google nicht reagiert. Mit konkreten Beispielen, rechtlichen Grundlagen nach deutschem Recht und praxiserprobten Strategien.
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Wann kann man eine Google Bewertung melden?
Nicht jede negative Bewertung lässt sich entfernen. Google schützt die Meinungsfreiheit und wird eine Bewertung nur dann löschen, wenn sie gegen die eigenen Richtlinien oder gegen geltendes Recht verstößt. Bevor Sie eine Bewertung melden, sollten Sie daher genau prüfen, ob ein Verstoß vorliegt.
Die folgenden Kategorien bieten die besten Chancen auf eine erfolgreiche Löschung:
Falsche Tatsachenbehauptungen
Eine falsche Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn jemand in einer Google-Bewertung überprüfbare Aussagen macht, die nachweislich unwahr sind. Der entscheidende Unterschied zur Meinungsäußerung: Eine Tatsachenbehauptung lässt sich objektiv auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen.
Typische Beispiele für falsche Tatsachenbehauptungen in Google-Bewertungen:
- „Der Handwerker hat mir 2.000 Euro zu viel berechnet“ — wenn die Rechnung nachweislich korrekt war
- „Das Restaurant hatte Kakerlaken in der Küche“ — wenn keine Schädlinge vorhanden waren und Hygieneprüfungen dies belegen
- „Der Arzt hat mich falsch behandelt und einen Kunstfehler begangen“ — wenn die Behandlung lege artis erfolgte
- „Die Ware war gefälscht“ — wenn es sich um Originalprodukte handelt
- „Der Laden hat sonntags nicht geöffnet, obwohl er das behauptet“ — wenn reguläre Sonntagsöffnungszeiten bestehen
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Wichtig: Bei falschen Tatsachenbehauptungen liegt die Beweislast beim Bewerter. Das heißt: Nicht Sie müssen beweisen, dass die Aussage falsch ist, sondern der Bewerter muss beweisen, dass sie wahr ist. Diese Beweislastverteilung ergibt sich aus § 186 StGB (Üble Nachrede) und ist ein starkes Instrument zu Ihrem Schutz.
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Rechtliche Grundlage: Falsche Tatsachenbehauptungen sind nach § 186 StGB (Üble Nachrede) strafbar. Wer eine nicht erweislich wahre Tatsache behauptet, die geeignet ist, einen anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wusste der Verfasser, dass seine Behauptung unwahr ist, greift sogar § 187 StGB (Verleumdung) mit einer Strafandrohung von bis zu zwei Jahren beziehungsweise fünf Jahren bei öffentlicher Begehung.
Beleidigende Inhalte und Schmähkritik
Beleidigende Google-Bewertungen sind ein weiterer häufiger Grund für eine erfolgreiche Löschung. Doch nicht jede harsche Kritik ist automatisch eine Beleidigung im rechtlichen Sinne. Die Grenze verläuft dort, wo die sachliche Auseinandersetzung endet und die reine Diffamierung beginnt.
Was als Beleidigung gilt:
- Schmähkritik: Äußerungen, die keinen Sachbezug mehr haben und ausschließlich der Herabsetzung einer Person dienen. Beispiel: „Der Inhaber ist ein krimineller Betrüger“ — ohne jeden konkreten Vorwurf
- Fäkalsprache und Schimpfwörter: Bewertungen, die primär aus Beschimpfungen bestehen
- Persönliche Angriffe: Bewertungen, die sich nicht gegen die Leistung, sondern gegen die Person richten. Zum Beispiel Angriffe auf das Aussehen, die Herkunft oder die Religion des Inhabers
Was noch zulässige Kritik ist:
- „Der Service war unter aller Sau“ — derbe Meinungsäußerung mit Sachbezug, von der Meinungsfreiheit gedeckt
- „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ — der BGH hat in seinem Urteil vom 28.09.2022 bestätigt, dass dies keine Schmähkritik ist
- „Würde ich nie wieder hingehen, totale Zeitverschwendung“ — subjektives Urteil, geschützt
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14.06.2019 (Az. 1 BvR 2433/17) klargestellt, dass an die Einordnung als Schmähkritik „strenge Maßstäbe“ anzulegen sind. Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG schützt auch scharfe, überspitzte oder polemische Kritik. Erst wenn die Diffamierung der Person völlig im Vordergrund steht und keinerlei Sachbezug mehr erkennbar ist, tritt der Schutz der Meinungsfreiheit zurück.
Interessenkonflikte und Fake-Bewertungen
Bewertungen, die nicht auf einer echten Kundenerfahrung beruhen, verstoßen gegen die Google-Richtlinien und können gemeldet werden. Dazu gehören:
- Bewertungen von Mitbewerbern: Das OLG Köln hat am 23.12.2022 entschieden, dass eine 1-Stern-Bewertung durch einen Mitbewerber wettbewerbswidrig ist. Hier greift zusätzlich das UWG
- Bewertungen von ehemaligen Mitarbeitern: Wenn ein Ex-Mitarbeiter aus Rache eine Bewertung als vermeintlicher Kunde hinterlässt
- Bewertungen ohne Kundenkontakt: Das LG Hamburg hat am 12.01.2018 entschieden, dass Google eine Bewertung löschen muss, wenn nachweislich kein Kundenkontakt bestand
- Gekaufte Bewertungen: Bewertungen, die gegen Bezahlung abgegeben wurden — sowohl positive als auch negative
Spam und nicht themenbezogene Inhalte
Google löscht in der Regel auch Bewertungen, die offensichtlich Spam darstellen oder keinen Bezug zu Ihrem Unternehmen haben:
- Werbung in Bewertungen: Wenn jemand eine Bewertung nutzt, um eigene Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben
- Verwechslungen: Bewertungen, die offensichtlich für ein anderes Unternehmen bestimmt waren
- Politische oder religiöse Aussagen: Inhalte ohne jeden Bezug zu Ihrem Angebot
- Doppelte Bewertungen: Wenn dieselbe Person mehrere Bewertungen für dasselbe Unternehmen hinterlässt
Google Bewertung melden — Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wenn Sie festgestellt haben, dass eine Bewertung gegen die Google-Richtlinien oder gegen geltendes Recht verstößt, können Sie diese direkt über Ihr Google Unternehmensprofil melden. Hier ist der genaue Ablauf:
Schritt 1: Im Google Unternehmensprofil anmelden
Melden Sie sich zunächst in Ihrem Google-Konto an, das mit Ihrem Unternehmensprofil verknüpft ist. Öffnen Sie dann Google Maps und suchen Sie nach Ihrem Unternehmen. Klicken Sie auf Ihr Unternehmensprofil und navigieren Sie zum Bereich „Rezensionen“.
Alternativ: Sie können auch direkt über business.google.com auf Ihre Bewertungen zugreifen. Klicken Sie dort auf „Rezensionen“ in der linken Seitenleiste.
Schritt 2: Bewertung als unangemessen melden
Suchen Sie die betreffende Bewertung und klicken Sie auf die drei Punkte (Dreipunkt-Menü) rechts neben der Bewertung. Wählen Sie die Option „Als unangemessen melden“ oder „Bewertung melden“ aus.
Bei neueren Versionen des Google Unternehmensprofils finden Sie die Meldefunktion auch unter „Rezensionen verwalten“ im Dashboard. Google hat den Meldeprozess in den letzten Jahren mehrfach angepasst, daher kann die genaue Position je nach Version leicht variieren.
Schritt 3: Kategorie des Verstoßes auswählen
Google zeigt Ihnen verschiedene Kategorien an, unter denen Sie die Bewertung melden können. Wählen Sie die Kategorie, die am besten zu Ihrem Fall passt:
- Off-topic: Die Bewertung hat keinen Bezug zu Ihrem Unternehmen
- Spam: Die Bewertung ist Werbung oder wurde mehrfach gepostet
- Interessenkonflikt: Die Bewertung stammt von einem Mitbewerber oder ehemaligen Mitarbeiter
- Beleidigend oder anstößig: Die Bewertung enthält Beleidigungen, Drohungen oder Hassrede
- Mobbing oder Belästigung: Die Bewertung zielt darauf ab, eine Person persönlich anzugreifen
- Diskriminierung: Die Bewertung enthält diskriminierende Inhalte
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Tipp: Wählen Sie die Kategorie sorgfältig aus. Eine falsch gewählte Kategorie kann dazu führen, dass Google den Antrag ablehnt, obwohl ein Verstoß vorliegt. Wenn eine Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält, wählen Sie „Off-topic“ oder beschreiben Sie den Sachverhalt im nächsten Schritt genau.
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Schritt 4: Beweise und Belege beifügen
Je nach Meldekategorie haben Sie die Möglichkeit, eine Begründung zu verfassen und Belege beizufügen. Nutzen Sie diese Gelegenheit unbedingt und seien Sie so konkret wie möglich:
- Bei falschen Tatsachenbehauptungen: Legen Sie Belege vor, die die Aussage widerlegen (Rechnungen, Protokolle, Fotos, Gutachten)
- Bei fehlendem Kundenkontakt: Erklären Sie, dass der Bewerter nie Kunde war, und belegen Sie dies nach Möglichkeit
- Bei Mitbewerber-Bewertungen: Weisen Sie auf die geschäftliche Beziehung zwischen dem Bewerter und Ihrem Wettbewerber hin
- Bei Beleidigungen: Zitieren Sie die konkreten beleidigenden Passagen und erklären Sie, warum sie die Grenze der zulässigen Kritik überschreiten
Bearbeitungszeit: Nach der Meldung prüft Google die Bewertung in der Regel innerhalb von 5 bis 20 Werktagen. In manchen Fällen kann es auch deutlich länger dauern. Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Google Bewertung melden über das Support-Formular
Wenn die direkte Meldung über das Unternehmensprofil nicht zum gewünschten Ergebnis führt, gibt es weitere Wege, Google zu kontaktieren.
Den direkten Weg über den Google-Support
Google bietet ein spezielles Support-Formular für Unternehmensprofile an. Über diesen Weg können Sie detailliertere Informationen übermitteln und Ihren Fall ausführlicher schildern als über die einfache Meldefunktion.
So gehen Sie vor:
- Öffnen Sie die Google Unternehmensprofil-Hilfe unter support.google.com/business
- Navigieren Sie zum Bereich „Kontakt“ oder „Hilfe anfordern“
- Wählen Sie die Kategorie „Rezensionen und Fotos“
- Beschreiben Sie Ihr Anliegen und fordern Sie eine Überprüfung an
- Laden Sie alle relevanten Belege hoch
Für eine ausführliche Anleitung zum Kontaktieren des Google-Supports lesen Sie auch unseren Artikel: Google Support kontaktieren — So erreichen Sie die richtige Abteilung.
Telefon-Support nutzen
In dringenden Fällen können Sie auch den telefonischen Support von Google in Anspruch nehmen. Google bietet für verifizierte Unternehmensprofile die Möglichkeit, einen Rückruf anzufordern.
Der Vorteil des telefonischen Kontakts: Sie können Ihren Fall mündlich schildern und direkt Rückfragen beantworten. Allerdings haben die Support-Mitarbeiter oft begrenzte Befugnisse und können selbst keine Bewertungen löschen. Sie leiten Ihren Fall aber an die zuständige Abteilung weiter.
Unser Tipp: Halten Sie bei jedem Kontakt mit dem Google-Support die folgenden Informationen bereit:
- Ihren Firmennamen und die genaue URL Ihres Google-Unternehmensprofils
- Den Namen (oder Profilnamen) des Bewerters
- Das Datum der Bewertung
- Den exakten Wortlaut der beanstandeten Bewertung
- Eine klare Begründung, warum die Bewertung gegen die Richtlinien verstößt
- Screenshots und Belege
Falsche Tatsachenbehauptungen in Google-Bewertungen
Falsche Tatsachenbehauptungen gehören zu den häufigsten Gründen, warum Unternehmer gegen Google-Bewertungen vorgehen. Dieser Abschnitt erklärt Ihnen die rechtlichen Grundlagen und zeigt, wie Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen.
Was sind falsche Tatsachenbehauptungen?
Juristisch betrachtet ist eine Tatsachenbehauptung eine Aussage, deren Wahrheitsgehalt objektiv überprüft werden kann. Im Gegensatz zur Meinungsäußerung, die ein subjektives Werturteil darstellt, lässt sich eine Tatsachenbehauptung als wahr oder falsch einordnen.
Entscheidend ist die Unterscheidung:
- Tatsachenbehauptung: „Der Händler hat mir ein defektes Gerät als neu verkauft“ — überprüfbar, wahr oder falsch
- Meinungsäußerung: „Ich finde den Service schlecht“ — subjektives Empfinden, nicht beweisbar
- Gemischte Äußerung: „Der unfreundliche Handwerker hat gepfuscht und überhöhte Preise verlangt“ — enthält sowohl Meinung („unfreundlich“) als auch Tatsachenbehauptungen („gepfuscht“, „überhöhte Preise“)
In der Praxis enthalten viele Bewertungen eine Mischung aus beidem. In solchen Fällen muss jede einzelne Aussage separat betrachtet werden. Meinungsäußerungen sind in der Regel geschützt, falsche Tatsachenbehauptungen dagegen nicht.
Beispiele aus der Praxis
Fall 1 — Arztpraxis: Ein Patient schreibt: „Der Arzt hat bei mir eine Behandlung abgerechnet, die nie stattgefunden hat.“ Wenn die Behandlung tatsächlich durchgeführt wurde und dies durch Behandlungsdokumentation belegt werden kann, handelt es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung. Der Arzt hat einen Löschungsanspruch.
Fall 2 — Handwerksbetrieb: Ein Bewerter schreibt: „Die Firma hat schwarze Arbeiter beschäftigt.“ Diese Behauptung ist strafrechtlich besonders heikel, da sie den Vorwurf einer Straftat (Schwarzarbeit nach dem SchwarzArbG) enthält. Ist die Behauptung unwahr, liegt neben der Persönlichkeitsrechtsverletzung auch eine Verleumdung nach § 187 StGB vor.
Fall 3 — Online-Handel: Eine Kundin behauptet: „Der Shop liefert nie pünktlich und ignoriert Retouren.“ Wenn Versandprotokolle und Retourenabwicklung eine pünktliche Lieferung und ordnungsgemäße Retourenbearbeitung belegen, kann diese Bewertung als falsche Tatsachenbehauptung gemeldet werden.
Rechtliche Grundlagen
Falsche Tatsachenbehauptungen sind im deutschen Recht mehrfach sanktioniert:
Strafrechtlich:
- § 186 StGB — Üble Nachrede: Wer eine nicht erweislich wahre Tatsache behauptet, die geeignet ist, einen anderen verächtlich zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Erfolgt die Behauptung öffentlich (und eine Google-Bewertung ist öffentlich!), erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu zwei Jahre
- § 187 StGB — Verleumdung: Wer wissentlich eine unwahre Tatsache behauptet, riskiert bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, bei öffentlicher Begehung bis zu fünf Jahre
Zivilrechtlich:
- §§ 823, 1004 BGB: Sie haben einen Unterlassungsanspruch und können verlangen, dass die falsche Behauptung gelöscht und nicht wiederholt wird
- Schadensersatz: Wenn Ihnen durch die falsche Bewertung ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, können Sie diesen ersetzt verlangen
Beweislast und Vorgehen
Ein entscheidender Vorteil bei falschen Tatsachenbehauptungen: Die Beweislast liegt beim Bewerter. Nach § 186 StGB muss derjenige, der eine ehrenrührige Tatsache behauptet, deren Wahrheit beweisen können. Gelingt ihm das nicht, ist die Behauptung rechtswidrig.
So gehen Sie vor:
- Beweissicherung: Erstellen Sie sofort Screenshots der Bewertung, des Bewerterprofils und aller sichtbaren Informationen. Notieren Sie Datum und Uhrzeit
- Gegenbeweise sammeln: Stellen Sie alle Dokumente zusammen, die die falsche Behauptung widerlegen — Rechnungen, Lieferscheine, Kommunikationsprotokolle, Behandlungsdokumentationen
- Bei Google melden: Melden Sie die Bewertung über Ihr Unternehmensprofil mit einer klaren Begründung und den gesammelten Belegen
- Anwaltliches Schreiben: Wenn Google nicht reagiert, lassen Sie einen Anwalt ein formales Schreiben an Google richten. Die Erfolgsquote liegt erfahrungsgemäß bei über 80 %
Beleidigende Google Bewertungen — Ihre Rechte
Neben falschen Tatsachenbehauptungen sind beleidigende Bewertungen der zweithäufigste Grund für Löschungsanfragen. Doch wo genau verläuft die Grenze zwischen zulässiger Kritik und rechtswidriger Beleidigung?
Was gilt als Beleidigung vs. Meinungsfreiheit?
Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG schützt auch harte, überspitzte und polemische Kritik. Ein Unternehmer muss sich grundsätzlich auch unangenehme Bewertungen gefallen lassen, solange sie einen sachlichen Kern haben. Erst wenn die Grenze zur reinen Diffamierung überschritten wird, entfällt der Schutz.
Beleidigend und rechtswidrig:
- „Der Inhaber ist ein Betrüger und gehört ins Gefängnis“ — ohne jeden konkreten Vorwurf
- Bewertungen, die Schimpfwörter und Fäkalsprache enthalten, ohne Sachbezug
- Persönliche Angriffe auf Aussehen, Herkunft, Religion oder Geschlecht
- Drohungen jeder Art
Zulässige, wenn auch unangenehme Kritik:
- „Der schlechteste Handwerker, den ich je erlebt habe“ — scharfe Meinungsäußerung mit Sachbezug
- „Nie wieder! Total überteuert und unfreundlich“ — subjektives Urteil
- „Unprofessionell, unzuverlässig, nicht zu empfehlen“ — negative Bewertung mit Bezug zur Leistung
Schmähkritik vs. zulässige Kritik
Schmähkritik ist die Extremform der Beleidigung. Sie liegt vor, wenn eine Äußerung keinen Sachbezug mehr hat und ausschließlich der Herabsetzung einer Person dient. Bei Schmähkritik tritt der Schutz der Meinungsfreiheit von vornherein zurück — das heißt: Sie haben einen klaren Löschungsanspruch.
Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet drei Kategorien:
- Meinungsäußerung mit Sachbezug: Geschützt durch Art. 5 GG, auch bei harter Formulierung. Beispiel: „Der Service war miserabel, das Essen kalt und die Rechnung unverschämt hoch“
- Beleidigung mit Sachbezug: Im Einzelfall abzuwägen zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Beispiel: „Der unfähige Handwerker hat meine Wand komplett ruiniert“
- Schmähkritik (kein Sachbezug): Nicht geschützt! Beispiel: „Dieser Laden ist der letzte Dreck, der Inhaber ein krimineller Vollidiot“
Das OLG Dresden hat in einem Urteil vom 15.03.2018 Schmähkritik bejaht, als ein Zahnarzt pauschal als „unfähig“ und „geldgierig“ bezeichnet wurde — ohne jeden konkreten Behandlungsbezug. Der Zahnarzt bekam Recht und die Bewertung musste gelöscht werden.
Wann endet die Meinungsfreiheit?
Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) beginnt. Bei der Abwägung spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Sachbezug: Hat die Äußerung noch einen erkennbaren Bezug zur Geschäftsbeziehung?
- Intensität: Wie schwer wiegt die Beeinträchtigung der persönlichen Ehre?
- Öffentlichkeit: Eine Google-Bewertung ist für alle sichtbar, was die Intensität erhöht
- Kontext: In welchem Zusammenhang fiel die Äußerung?
- Wahrheitsgehalt: Beruht die Äußerung auf einem wahren Kern oder ist sie frei erfunden?
Strafrechtlich fällt Schmähkritik unter § 185 StGB (Beleidigung). Bei öffentlicher Begehung — und eine Google-Bewertung ist öffentlich — drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. In der Praxis werden meist Geldstrafen verhängt, aber das Instrument der Strafanzeige hat eine starke abschreckende Wirkung auf den Verfasser.
Google reagiert nicht — Was nun?
Es kommt leider häufig vor, dass Google auf eine Meldung nicht reagiert oder die Bewertung trotz offensichtlicher Rechtsverstöße online lässt. In diesem Fall stehen Ihnen weitere Möglichkeiten zur Verfügung.
Anwaltliche Abmahnung
Wenn der Verfasser der Bewertung identifizierbar ist, kann ein Anwalt eine Abmahnung aussprechen. Darin wird der Verfasser aufgefordert, die Bewertung zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Vorteile der Abmahnung:
- Schnell und effektiv — viele Verfasser löschen die Bewertung nach einer Abmahnung sofort
- Relativ kostengünstig (ca. 300 bis 500 Euro Anwaltskosten)
- Die Kosten können vom Verursacher erstattet verlangt werden
- Mit der Unterlassungserklärung wird eine Wiederholung verhindert
Alternativ kann der Anwalt auch direkt an Google schreiben. Anwaltliche Schreiben haben bei Google eine deutlich höhere Beachtungsquote als Meldungen von Privatpersonen. Google hat für rechtliche Anfragen einen speziellen Kanal eingerichtet.
Einstweilige Verfügung
In dringenden Fällen können Sie eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht beantragen. Diese gerichtliche Eilmaßnahme kann oft innerhalb weniger Tage erwirkt werden und verpflichtet Google oder den Bewertenden zur sofortigen Löschung.
Voraussetzungen:
- Verfügungsanspruch: Die Bewertung muss rechtswidrig sein (falsche Tatsachenbehauptung, Schmähkritik etc.)
- Verfügungsgrund: Es muss Dringlichkeit bestehen — je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, Dringlichkeit zu begründen. Handeln Sie daher zeitnah!
Kosten: Bei einem Streitwert von 10.000 Euro (bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen üblich) liegen die Gerichts- und Anwaltskosten bei etwa 1.500 bis 2.500 Euro. Diese Kosten können Sie vom Verursacher erstattet verlangen.
Klage gegen den Verfasser
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, bleibt der Weg über eine reguläre Klage. Sie können auf Unterlassung, Löschung und Schadensersatz klagen. In besonders schweren Fällen kommt auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht.
Parallel dazu können Sie Strafanzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) erstatten. Das hat nicht nur eine abschreckende Wirkung, sondern kann auch bei der Identifizierung anonymer Verfasser helfen: Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungsmöglichkeiten, die Ihnen als Privatperson verschlossen bleiben.
Mehr zum Thema anonyme Bewertungen und deren Zulässigkeit erfahren Sie in unserem separaten Artikel.
Häufige Fehler beim Melden von Google Bewertungen
Viele Unternehmer scheitern beim Melden von Bewertungen nicht an der Rechtslage, sondern an vermeidbaren Fehlern im Meldeprozess. Hier sind die häufigsten Stolperfallen:
Fehler 1: Falsche Kategorie auswählen
Wenn Sie eine Bewertung mit falschen Tatsachenbehauptungen unter „Spam“ melden, wird Google den Antrag wahrscheinlich ablehnen. Wählen Sie die Kategorie, die den tatsächlichen Verstoß am besten beschreibt.
Fehler 2: Keine Beweise vorlegen
Eine bloße Behauptung „Das stimmt nicht“ reicht nicht aus. Google braucht nachvollziehbare Belege, um eine Entscheidung zu treffen. Sammeln Sie alle verfügbaren Beweise, bevor Sie die Meldung einreichen.
Fehler 3: Emotional reagieren
Verzichten Sie darauf, in der Meldung oder in einer öffentlichen Antwort emotional zu werden. Bleiben Sie sachlich und professionell. Eine wütende Antwort auf eine negative Bewertung schadet Ihnen mehr als dem Bewerter.
Fehler 4: Zu lange warten
Je länger eine rechtswidrige Bewertung online steht, desto schwieriger wird es, Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung zu begründen. Außerdem richtet die Bewertung jeden Tag weiteren Schaden an. Handeln Sie so schnell wie möglich.
Fehler 5: Alle negativen Bewertungen melden
Melden Sie nur Bewertungen, die tatsächlich gegen die Richtlinien oder gegen geltendes Recht verstoßen. Wenn Sie jede negative Bewertung melden, verlieren Ihre Meldungen an Glaubwürdigkeit. Eine ehrliche 2-Stern-Bewertung mit konkreter Kritik ist ärgerlich, aber in der Regel zulässig.
Fehler 6: Keine Beweissicherung
Erstellen Sie immer sofort Screenshots der Bewertung und des Bewerterprofils. Bewertungen können vom Verfasser jederzeit geändert oder gelöscht werden. Ohne gesicherte Beweise stehen Sie im Ernstfall mit leeren Händen da.
Fehler 7: Den Bewerter öffentlich angreifen
Reagieren Sie niemals mit einer öffentlichen Antwort, die den Bewerter beschimpft, bedroht oder dessen persönliche Daten preisgibt. Das kann nicht nur rechtliche Konsequenzen für Sie haben, sondern wirkt auch auf potenzielle Kunden abschreckend.
Häufige Fragen zum Melden von Google Bewertungen
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[accordion-item title=“Kann man jede negative Google Bewertung melden und löschen lassen?“]
Nein. Google löscht nur Bewertungen, die gegen die eigenen Richtlinien oder gegen geltendes Recht verstoßen. Ehrliche negative Bewertungen, die auf einer realen Kundenerfahrung beruhen, sind durch die Meinungsfreiheit geschützt — auch wenn sie hart formuliert sind. Löschbar sind insbesondere Bewertungen mit falschen Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Schmähkritik, Bewertungen ohne Kundenkontakt sowie Spam und Fake-Bewertungen.
[/accordion-item]
[accordion-item title=“Wie lange dauert es, bis Google eine gemeldete Bewertung prüft?“]
Nach einer Meldung über das Google Unternehmensprofil dauert die Prüfung in der Regel 5 bis 20 Werktage. Bei anwaltlichen Schreiben rechnen Sie mit 2 bis 4 Wochen. Eine einstweilige Verfügung kann in dringenden Fällen innerhalb weniger Tage erwirkt werden. Es kommt allerdings auch vor, dass Google Wochen oder sogar Monate benötigt.
[/accordion-item]
[accordion-item title=“Kann ich eine Google Bewertung anonym melden?“]
Wenn Sie die Bewertung über Ihr Google Unternehmensprofil melden, ist Ihre Identität gegenüber dem Bewerter nicht sichtbar. Google erfährt natürlich, wer die Meldung eingereicht hat. Bei einem gerichtlichen Vorgehen wird es schwieriger, anonym zu bleiben, da Gerichtsverfahren grundsätzlich öffentlich sind.
[/accordion-item]
[accordion-item title=“Was kostet es, gegen eine rechtswidrige Google Bewertung vorzugehen?“]
Die Meldung bei Google selbst ist kostenlos. Ein anwaltliches Schreiben kostet etwa 300 bis 500 Euro. Für eine einstweilige Verfügung rechnen Sie mit 1.500 bis 2.500 Euro (je nach Streitwert). Diese Kosten können Sie grundsätzlich vom Verursacher erstattet verlangen, wenn Sie Recht bekommen.
[/accordion-item]
[accordion-item title=“Kann ich auch eine 1-Stern-Bewertung ohne Text melden?“]
Ja, unter bestimmten Umständen. Das LG Hamburg hat entschieden, dass Google eine 1-Stern-Bewertung ohne Text löschen muss, wenn nachweislich kein Kundenkontakt bestand. Allerdings ist eine reine Sternebewertung ohne Text als Meinungsäußerung grundsätzlich zulässig, wenn der Bewerter tatsächlich Kunde war. Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema Google Bewertung ohne Konto abgeben.
[/accordion-item]
[accordion-item title=“Was passiert, wenn der Bewerter die Bewertung nach meiner Meldung ändert?“]
Wenn der Bewerter die beanstandeten Passagen entfernt, ist der Löschungsgrund möglicherweise entfallen. Sichern Sie daher immer vorher Beweise. Wenn die geänderte Bewertung weiterhin rechtswidrige Inhalte enthält, können Sie erneut melden. Wurde bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und der Bewerter veröffentlicht erneut eine rechtswidrige Bewertung, wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig.
[/accordion-item]
[accordion-item title=“Kann Google selbst für rechtswidrige Bewertungen haften?“]
Ja, Google haftet als sogenannter „Störer“. Sobald Google nachweislich über eine rechtswidrige Bewertung informiert wurde und die Bewertung trotzdem nicht entfernt, kann Google auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der BGH hat in seinem Urteil vom 09.08.2022 bestätigt, dass Bewertungsportale bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverstöße prüfen und gegebenenfalls löschen müssen.
[/accordion-item]
[accordion-item title=“Gilt die Anleitung auch für Google Maps Bewertungen?“]
Ja. Google Bewertungen und Google Maps Bewertungen sind dasselbe. Jede Bewertung, die auf Google Maps abgegeben wird, erscheint auch im Google Unternehmensprofil und umgekehrt. Die Meldemechanismen und rechtlichen Grundlagen sind identisch.
[/accordion-item]
[/accordion]
Fazit — So schützen Sie Ihren Ruf bei Google
Rechtswidrige Google-Bewertungen müssen Sie nicht hinnehmen. Das deutsche Recht bietet Ihnen starke Instrumente, um gegen falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik und Fake-Bewertungen vorzugehen.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Prüfen Sie zuerst, ob die Bewertung tatsächlich rechtswidrig ist. Nicht jede negative Bewertung kann gelöscht werden
- Sichern Sie Beweise, bevor Sie aktiv werden — Screenshots, Dokumente, Kommunikationsprotokolle
- Nutzen Sie die Google-Meldefunktion als ersten Schritt und wählen Sie die richtige Kategorie
- Kontaktieren Sie den Google-Support direkt, wenn die einfache Meldung nicht zum Erfolg führt
- Ziehen Sie professionelle Hilfe hinzu, wenn Google nicht reagiert — anwaltliche Schreiben haben eine deutlich höhere Erfolgsquote
- Handeln Sie schnell, denn jeder Tag, an dem eine rechtswidrige Bewertung online steht, kostet Sie potenzielle Kunden
Denken Sie daran: Eine proaktive Bewertungsstrategie ist der beste Schutz. Ermutigen Sie zufriedene Kunden aktiv, positive Bewertungen zu hinterlassen. So relativieren Sie einzelne negative Bewertungen und bauen sich ein authentisches, positives Bewertungsprofil auf.
Wenn Sie Unterstützung beim Melden und Entfernen rechtswidriger Google-Bewertungen benötigen, hilft Ihnen der Löschomat. Wir prüfen Ihre Bewertungen, identifizieren Rechtsverstöße und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Google durch — schnell, professionell und effektiv.
