Wenn Sie in einer negativen Google Rezension mit einer falschen Tatsachenbehauptung konfrontiert werden, haben wir gute Neuigkeiten: Sie können das löschen lassen! Wieso das so ist und wie Sie vorgehen müssen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, erfähren Sie im Folgenden.
Sind unwahre Tatsachenbehauptungen immer rechtswidrig?
Gesetzliche Bestimmungen verbieten es, unwahre Aussagen über ein Unternehmen zu machen, da es ein Recht auf Persönlichkeit sowohl für natürliche Personen als auch für Firmen gibt. Bei Unternehmen heisst dieses Recht Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Bei einer Rezension auf Google über ein Unternehmen stellt eine solche unwahre Behauptung eine schwere Verletzung dieses Rechts dar, welches zu schwerwiegenden negativen Folgen führen kann, da Google oft der erste Anlaufpunkt für potenzielle Kunden ist.
Daher ist es möglich, solche Einträge entweder völlig oder teilweise zu löschen. Unwahre Tatsachenbehauptungen in einer Rezension sind immer rechtswidrig, weil sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Unternehmen haben zudem ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Dies umfasst die Regel, dass niemand etwas Falsches über ein Unternehmen schreiben darf. Deshalb ist es bei einer Google-Bewertung rufschädigend, wenn eine falsche Tatsachenbehauptung über das Unternehmen veröffentlicht wird.
Google ist oft die erste Anlaufstelle für potenzielle Kunden und daher von enormer Bedeutung – was negative Auswirkungen der falschen Rezension enorm verstärken kann. Daher ist die falsche Tatsachenbehauptung immer rechtswidrig und kann in den allermeistens Fällen komplett gelöscht werden.
Ab wann ist eine falsche Tatsachenbehauptung bei Google rechtswidrig?
Sie stellen sich womöglich die Frage, ob jede unwahre Aussage einen rechtlichen Verstoß darstellt. Wir können Ihnen versichern: Ja! Es spielt keine Rolle, ob sich jemand in einem Bewertungsbereich über Ihr Unternehmen äußert und viele Unwahrheiten behauptet, oder nur eine kleine Lüge beinhaltet. Jede falsche Tatsachenbehauptung, egal wie ausgeprägt, verletzt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht und ist somit löschbar.
Meinung vs Tatsache – Wann hört die Meinung auf und fängt die Tatsachenbehauptung an?
Eine Meinung ist ein Werturteil, welches nicht überprüfbar ist. Eine Tatsachenbehauptung dagegen beschreibt überprüfbare Vorgänge. Beispieltipp: Es schneit. (Obwohl es nicht schneit). Dies ist beweisbar und überprüfbar. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Meinung.
Beispiel: Der Kundenservice ist inkompetent. Dieses Urteil basiert auf dem persönlichen Empfinden desjenigen, der diese Aussage trifft und lässt sich objektiv nicht feststellen, ob jemand kompetent ist. Das hängt von dem persönlichen Empfinden ab.
Eine Meinung mag zwar immer noch geteilt werden – aber ebenso gut kann man der anderen Seite zustimmen!
Bewertungen lassen sich nicht in Tatsachen und Meinungen zerlegen. Es kommt immer auf den Gesamteindruck an. Eine Tatsachenbehauptung lässt sich beweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.04.1994, Az. 1 BvR 23/94 – Auschwitzlüge). Sie ist ein überprüfbarer Vorgang. Ein Beispiel für eine Tatsachenbehauptung wäre also: Es regnet. Eine falsche Tatsachenbehauptung wäre somit: Es regnet nicht. Eine Tatsachenbehauptung ist entweder richtig oder falsch .
Eine Meinung hingegen ist ein reines Werturteil . Beispiele für Meinungsäußerungen wären z.B. “Der Service ist schlecht” oder “Der Arzt ist inkompetent”. Beides ist Ansichtssache und nicht beweisbar, nicht objektiv überprüfbar und nie richtig oder falsch. Ein negativer Google-Eintrag kann daher auch Meinungen enthalten, die mit falschen Tatsachenbehauptungen nichts zutuen haben.
Sind Meinungsäußerungen in Google Bewertungen trotzdem löschbar?
Im Prinzip ist jede Google Bewertung anfechtbar. Sobald sie ein Löschantrag bei Google einreichen (und mit dem Löschomat eine rechtlich sichere Begründung liefern) wird ein Prüfverfahren von Google eröffnet. Hier wird der Bewertende meist um eine Stellungnahme gebeten. Da jedoch die wenigsten Bewertenden eine Ahnung von Recht haben wird hier entweder keine Reaktion erfolgen oder ein rechtlich anfechtbare Reaktion. Daher stehen die Chancen auch bei einer Meinungsäußerung nicht schlecht. Zumindest in den oben genannten Graubereichen.
Übrigens mit dem Löschomat löschen Sie so viele Bewertung wie Sie möchten – für eine einmalige Gebühr!