Als Unternehmer sind Sie sicherlich auf viele Bewertungen auf Plattformen wie Google, Jameda oder Kununu gestoßen.
Doch was tun, wenn Sie eine negative Bewertung erhalten?
Die Unterscheidung zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung
Was fällt unter Meinungsfreiheit?
Meinungsfreiheit, auch bekannt als Meinungsäußerungsfreiheit, ist das subjektive Recht auf freie Rede. Sie können Ihre Meinung in Wort, Bild, Schrift oder anderen Übertragungsmedien frei äußern. Doch was genau zählt als Meinung?
Beispiele für Meinungsäußerungen:
- „Das Logo des Unternehmens sieht gut aus.“
- „Der Service in diesem Geschäft war miserabel.“
- „Diese Software ist sehr benutzerfreundlich.“
Wann ist eine Meinungsäußerung unzulässig?
Nicht jede Meinungsäußerung fällt unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Folgende Aussagen können unzulässig sein:
- Äußerungen ohne sachlichen Bezug
- Nennung geheimer oder persönlicher Informationen
- Diffamierung und Schmähkritik
- Beleidigungen und üble Nachrede
Beispiele für unzulässige Meinungsäußerungen:
- „Der Betreiber dieses Restaurants ist ein Betrüger.“
- „Diese Firma beschäftigt ausschließlich inkompetente Mitarbeiter.“
Was gilt als Tatsachenbehauptung?
Einer Tatsachenbehauptung liegt eine objektive Darstellung der Wirklichkeit zugrunde, die bewiesen oder widerlegt werden kann.
Beispiele für Tatsachenbehauptungen:
- „Dieses Unternehmen ist seit 2010 tätig.“
- „Der Firmensitz befindet sich in der Innenstadt.“
Unzulässige Tatsachenbehauptungen
Nur wahre Tatsachenbehauptungen sind zulässig. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich unzulässig und können gelöscht werden.
Welche Bewertungen können Sie löschen lassen?
Beim Umgang mit negativen Bewertungen sollten Sie immer prüfen, ob die Bewertung gegen Richtlinien oder geltendes Recht verstößt. Hier sind einige typische Fälle, in denen eine Löschung möglich ist:
- Verstoß gegen die Richtlinien des Bewertungsportals
- Bewertungen durch ehemalige Mitarbeiter
- Anstößige Sprache oder Hassreden
- Verleumdung und falsche Tatsachenbehauptungen
Empfehlungen für die Bewertungslöschung
1. Sammeln Sie Beweise
Machen Sie sofort einen Screenshot der negativen Bewertung und dokumentieren Sie alle relevanten Informationen.
2. Professionelle Unterstützung
Wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei für IT-Recht, um Ihre Chancen auf Löschung der Bewertung zu erhöhen.
Nützliche Schritte bei der Beauftragung einer Kanzlei:
- Direkte Kontaktaufnahme mit Bewertungsportalen
- Schnelle und effektive Verfahren zur Löschung
3. Finanzielle Aspekte
Klären Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder ob die Kosten steuerlich absetzbar sind. In manchen Fällen haftet der Bewertungsportalbetreiber oder der Verfasser der negativen Bewertung.
Fazit
Unabhängig davon, ob es sich um eine Meinung oder Tatsachenbehauptung handelt, können negative Bewertungen oft gelöscht werden.
Holen Sie sich Hilfe, um Ihr Unternehmen, Ihre Praxis oder Ihren Ruf zu schützen, zum Beispiel mit dem Löschomat.