Negative Bewertungen auf Google, Jameda, Kununu oder anderen Bewertungsportalen können den Erfolg eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen.
Sie vermitteln ein schlechtes Bild und können künftige Kunden und Bewerber abschrecken.
Aber wer haftet eigentlich für diese negativen Bewertungen? Wie können Sie rechtlich dagegen vorgehen? Lesen Sie weiter, um Antworten auf diese Fragen zu erhalten.
Vorgehen gegen den Portalbetreiber bei negativen Bewertungen
Haben Sie eine negative Bewertung auf Google, Jameda, Trustpilot oder Yelp erhalten, sollten Sie dies nicht einfach so hinnehmen. Schlechte Rezensionen beeinflussen nicht nur Ihr Unternehmen, sondern sind auch wichtig für SEO. Sie haben die Möglichkeit, gegen das Bewertungsportal vorzugehen und die Bewertung löschen zu lassen. Dies ist besonders wichtig, wenn die Rezension anonym verfasst wurde.
Schritte im Überblick:
- Überprüfen Sie, ob die Bewertung von einer anonymen Person oder einem Account mit Klarnamen verfasst wurde.
- Prüfen Sie in Ihrer Kundenkartei, ob der Name unter Ihren Aufträgen oder Verträgen zu finden ist.
- Wenn nicht, wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei, um die Bewertung löschen zu lassen.
- Setzen Sie gemeinsam mit Ihrer rechtlichen Vertretung den Portalbetreiber in Kenntnis.
Wer kann eine negative Bewertung veröffentlichen?
Portalbetreiber sind nicht verpflichtet, alle Bewertungen ihrer Nutzer vor der Veröffentlichung zu überprüfen. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder mit einem Account eine Bewertung verfassen kann, die nicht auf wahren Begebenheiten beruht.
Wann muss das Portal die Bewertungen überprüfen?
Bewertungsplattformen sind grundsätzlich nicht für den Inhalt der Bewertungen verantwortlich. Trotzdem müssen sie bei Rechtsverletzungen reagieren. Hierzu sind Schritte notwendig, die Sie oft nur mithilfe eines Anwalts erfolgreich durchführen können.
Prüfverfahren anstoßen:
- Detaillierte Beanstandung mithilfe eines Anwalts einreichen.
- Konkrete Darlegung der Rechtswidrigkeit oder Verstoß gegen Richtlinien.
- Das Portal ist ab diesem Moment verpflichtet, ein Prüfverfahren einzuleiten.
Wie können Bewertungsportale zur Haftung gezogen werden?
Da es schwer ist, den Verfasser zur Haftung zu ziehen, sollten Sie den Portalbetreiber haftbar machen. Bewertungsportale können sowohl als Störer als auch als Täter haften.
Haftung als Störer durch Nicht-Löschung
Wird eine rechtswidrige Bewertung nicht gelöscht, muss das Portal haften. Im Ernstfall kann dies auch durch eine einstweilige Verfügung erzwungen werden.
Haftung als Täter durch Änderung der Bewertung
Ändert das Bewertungsportal eine Bewertung eigenmächtig, so kann es als Täter haften. Ein bekanntes Beispiel hierzu ist ein Urteil, bei dem ein Klinik-Bewertungsportal zu einer ähnlichen Situation verurteilt wurde.
Kostenübernahme für die Bewertungslöschung?
Wenn Sie eine professionelle Anwaltskanzlei einschalten, kommen natürlich Kosten auf Sie zu. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen aber die Kosten für solche Fälle teilweise oder vollständig.
Schadensersatz aufgrund von Rufschädigung?
Unternehmen können Schadensersatz beanspruchen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die negativen Bewertungen auf unwahren Aussagen beruhen und zu Umsatzeinbußen führen.
Wie Sie mit negativen Bewertungen umgehen sollten
Nehmen Sie negative Bewertungen nicht persönlich. Sammeln Sie Beweise und wenden Sie sich umgehend an eine professionelle Anwaltskanzlei. Diese kann Sie darin unterstützen, Portalbetreiber zur Verantwortung zu ziehen.
Zusammenfassung:
- Sammeln Sie Beweise für die Beanstandung.
- Handeln Sie schnell, um den negativen Einfluss zu minimieren.
- Setzen Sie auf den Löschomat.