Online-Bewertungen haben heutzutage einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg Ihres Unternehmens. Doch was können Sie tun, wenn diese Bewertungen negativ sind? Müssen Sie sich als Unternehmer wirklich bewerten lassen? Diese Fragen klären wir in diesem Artikel umfassend.
Das Spickmich-Urteil und seine Folgen
Bereits im Jahr 2009 fällte das Oberlandesgericht Köln ein weitreichendes Urteil zum Thema Online-Bewertungen. In diesem Fall verklagte ein Lehrer das Portal „Spickmich“, nachdem er von einem Schüler negativ bewertet wurde.
Die Frage war, ob solche Bewertungen das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen verletzen. Das Urteil endete zugunsten des Bewertenden, da das Gericht die freie Meinungsäußerung schützte. Das brachte die Gewissheit, dass auch anonyme Bewertungen im Internet zulässig sind.
Unternehmen im Fokus: Müssen Sie Bewertungen dulden?
2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass auch Ärzte und andere Unternehmer sich auf öffentlichen Portalen wie Jameda bewerten lassen müssen. Der BGH argumentierte, dass es ein öffentliches Interesse an solchen Informationen gibt. Damit ist die Meinungsfreiheit wesentlicher Bestandteil Ihres Online-Rufs.
Gründe für zulässige und unzulässige Bewertungen
Allerdings gibt es bestimmte Grenzen, die Sie im Auge behalten sollten:
- Meinungsfreiheit: Bewertungen, die auf Meinungsäußerungen basieren, sind in der Regel zulässig, auch wenn sie negativ sind.
- Tatsachenbehauptungen: Unwahre Tatsachenbehauptungen sind unzulässig und können rechtlich angefochten werden.
- Schmähkritik: Diffamierende Bewertungen ohne sachlichen Bezug sind verboten und können gelöscht werden.
Im Einzelfall wird abgewogen, ob das Recht des Bewertenden oder Ihr Recht auf Persönlichkeitsschutz überwiegt.
Wie können Sie negative Bewertungen anfechten?
Es gibt mehrere Strategien, wie Sie gegen unrechtmäßige Bewertungen vorgehen können:
- Beweissicherung: Machen Sie detaillierte Screenshots der kritischen Bewertungen.
- Portalbetreiber kontaktieren: Nutzen Sie die Kontaktformulare der Bewertungsportale, um eine Löschung der Beiträge zu beantragen. So melden Sie eine Google-Bewertung.
- Juristische Unterstützung: Ein spezialisierter Anwalt kann Ihren Fall prüfen und formell gegen die Bewertungen vorgehen.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, indem er begründete Löschanträge stellt und Sie durch den Dschungel der rechtlichen Anforderungen führt.
Schlussfolgerung: Ja, aber…
Grundsätzlich müssen Sie sich als Unternehmen auf Bewertungsportalen bewerten lassen. Das fördert die Transparenz und das Vertrauen der Verbraucher. Sie sind jedoch nicht wehrlos. Nutzen Sie Ihre Rechte und setzen Sie sich gegen unzulässige und rufschädigende Bewertungen zur Wehr.