Zum 28. Mai 2022 tritt eine neue Informationspflicht für Online-Händler in Kraft, die Produktbewertungen von Verbrauchern auf ihren Webseiten anzeigen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, mehr Transparenz und Vertrauen in Kundenbewertungen zu schaffen.
Was besagt die neue Informationspflicht über Echtheitsprüfungsverfahren für Kundenbewertungen?
Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde um eine neue Informationspflicht erweitert — § 5b Abs. 3 UWG. Ab dem genannten Datum müssen Händler offenlegen:
- Ob Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass die angezeigten Bewertungen echt sind.
- Welche Prozesse und Verfahren zur Prüfung der Echtheit angewendet werden.
Wichtig: Die neue Informationspflicht zwingt Unternehmen nicht dazu, eine Echtheitsüberprüfung einzurichten, sondern nur dazu, darüber zu informieren, ob und wie dies geschieht.
Dürfen ab sofort nur noch verifizierte Kundenbewertungen veröffentlicht werden?
Nein, die Zugänglichmachung nicht verifizierter Kundenbewertungen ist weiterhin gestattet. Es ist jedoch Pflicht darauf hinzuweisen, ob und wie die Bewertungen auf Echtheit überprüft werden.
Wer ist konkret von der Informationspflicht betroffen?
Die Informationspflicht betrifft alle Online-Händler, die Verbraucherbewertungen auf von ihnen selbst verwalteten Präsenzen zugänglich machen. Dazu gehören Betreiber eigener Online-Shops und/oder Homepages, die direkt Verbraucherbewertungen anzeigen. Verkaufsauftritte auf Plattformen wie eBay, Amazon oder Etsy sowie Verweise auf externe Bewertungsquellen sind nicht betroffen.
Trifft mich die Informationspflicht bei Bewertungen auf Google, Facebook, eBay, Amazon und weiteren?
Nein, Informationen über die Echtheit von Kundenbewertungen müssen nur dann bereitgestellt werden, wenn Bewertungen selbst unmittelbar auf eigens verwalteten Präsenzen zugänglich gemacht werden. Für Bewertungen auf externen Plattformen wie Google, Facebook oder eBay sind die Betreiber der Plattformen verantwortlich.
Wie können die neuen Informationspflichten erfüllt werden?
Hinweis auf der Webseite
Die Pflichtinformationen müssen im unmittelbaren Sichtzusammenhang mit den angezeigten Bewertungen erscheinen. Wird ein Bewertungswidget eingesetzt, sollten die Informationen darin deutlich sichtbar verfügbar sein. Zusätzlich empfiehlt es sich, eine eigene Unterseite zur Echtheitsüberprüfung zu erstellen und im Seitenmenü zu verlinken.
Nutzung von externen Bewertungssystemen
Wenn Sie ein externes Bewertungssystem nutzen, sind Sie dennoch verpflichtet, über die Echtheitsüberprüfung zu informieren. Viele Dienstleister, wie SHOPVOTE, bieten dafür Hilfestellungen an:
Beispiel für eine Informationsseite:
-
Information zur Echtheit von Kundenbewertungen
Unser Unternehmen sammelt über den unabhängigen Dienstleister SHOPVOTE Bewertungen. SHOPVOTE setzt automatische und manuelle Maßnahmen ein, um Bewertungen zu verifizieren. Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen auf SHOPVOTE finden Sie hier.
Darf mit „echten Kundenbewertungen“ geworben werden, wenn diese nicht auf Echtheit überprüft wurden?
Nein, es ist absolut unzulässig, mit der Echtheit von Kundenbewertungen zu werben, wenn diese nicht überprüft wurden.
Dies stellt seit dem 28. Mai 2022 einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Wie kann ich die neuen Informationspflichten umsetzen, wenn ich ein eigenes Bewertungssystem nutze?
Betreiben Sie Ihr eigenes Bewertungssystem, so müssen Sie ebenfalls klar kommunizieren, ob und wie die Echtheit der Kundenbewertungen geprüft wird. Hier ein Beispieltext:
Keine Überprüfung der Echtheit:
- Wir überprüfen die Echtheit der abgegebenen Bewertungen nicht.
Überprüfung der Echtheit:
- Die Echtheit der Bewertungen wird mittels Kaufbeleg und weiteren Verifizierungsmaßnahmen sichergestellt.
Nutzen Sie den Löschomat, um Bewertungen zu verwalten und zu löschen, die gegen Richtlinien verstoßen.
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Mit dieser neuen Informationspflicht möchte der Gesetzgeber mehr Transparenz schaffen und das Vertrauen der Verbraucher stärken. Unternehmen, die sich frühzeitig an die neuen Anforderungen halten, können ihren Kunden zeigen, dass sie auf Authentizität und Vertrauen Wert legen, was sich positiv auf ihre Reputation auswirken kann.