Als Unternehmer ist es wichtig zu wissen, wie mit anonymen Bewertungen im Internet umzugehen ist. Dürfen anonyme Rezensionen abgegeben werden und was sagen die Gesetze dazu? Dieser Artikel beleuchtet die rechtliche Lage und zeigt Ihnen, wie Sie sich gegen unfaire Bewertungen zur Wehr setzen können.
Ein Interessenkonflikt entsteht
Das Interesse von Rezensenten, anonym zu bleiben, ist verständlich. Viele möchten ihre Meinung frei äußern, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Auf der anderen Seite stehen die Interessen der bewerteten Unternehmen, die bei unfairen oder falschen Rezensionen oft Schaden nehmen.
Die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG schützt die anonymen Bewertungen, während das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unternehmens einen Lösch- und Unterlassungsanspruch begründet. Doch ohne die Identität des Verfassers ist es schwer, Ansprüche geltend zu machen.
Schutz der Anonymität im Internet
Der Gesetzgeber hat in § 13 Abs. 6 S. 1 des Telemediengesetzes (TMG) festgelegt, dass Dienstanbieter, einschließlich Bewertungsportalen, die Nutzung anonym oder unter Pseudonym ermöglichen müssen. Auch das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) umfasst dieses Recht.
- Anbieter müssen anonyme und pseudonyme Nutzung ermöglichen.
- Die Anonymität schützt Rezensenten vor Repressalien und Selbstzensur.
- Auskunftsansprüche bestehen bei strafrechtlich relevanten Äußerungen.
Google als Besonderheit
Google bildet eine Ausnahme bei den Bewertungsportalen. Um Bewertungen abzugeben, benötigt man ein Google-Konto und der verwendete Name ist für alle sichtbar. Nutzer können jedoch bei der Erstellung des Kontos ein Pseudonym verwenden, unter dem sie dann auftreten.
Rechtliche Entscheidungen und Beispiele
Das Sanego-Urteil
Ein Arzt klagte gegen das Bewertungsportal Sanego, weil ein anonymer Verfasser falsche Tatsachen verbreitete. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zugunsten der Anonymität, da keine gesetzliche Grundlage für einen Auskunftsanspruch bestand. 2020 wurde das Telemediengesetz geändert, sodass unter gewissen Voraussetzungen wie Beleidigungen oder Verleumdungen ein Auskunftsanspruch besteht.
Das Recht auf Pseudonyme
Zwei Facebook-Nutzer klagten, weil ihre Accounts aufgrund der Nutzung von Pseudonymen gesperrt wurden. Der BGH entschied, dass Nutzer unter Pseudonymen auftreten dürfen, wenn sie sich vor negativen Konsequenzen schützen möchten.
Was können Sie gegen anonyme Bewertungen tun?
Auch wenn anonyme Bewertungen grundsätzlich zulässig sind, gibt es Wege, sich zu wehren:
- Prüfen Sie, ob die Bewertung gegen die AGB des Portals verstößt.
- Bei Rechtsverletzungen wie Beleidigungen können Sie rechtliche Schritte einleiten.
- Kaufen Sie den Löschomat um selber Bewertungen zu löschen
Mit dem Löschomat können Sie schnell und effizient gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorgehen und den Ruf ihres Unternehmens schützen.